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Urteil zu „Berlin autofrei“ gefallen: Volksentscheid darf stattfinden: Das oberste Berliner Gericht hat über den Volksentscheid „Berlin autofrei“ entschieden.
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Urteil zu „Berlin autofrei“ gefallen: Volksentscheid darf stattfinden
KurzfaktenBerliner Gericht bestätigt Zulässigkeit des autofreien Volksbegehrens
25.06.2025 · Lesezeit: ~45 Sek.
Zusammenfassung mit KI-Unterstützung · Quelle: spiegel.de
  • Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren für ein weitgehendes Autoverbot im S-Bahn-Ring als verfassungsgemäß bestätigt.

  • Der Senat hatte zuvor Bedenken wegen der Verfassungsmäßigkeit geäußert und eine gerichtliche Prüfung beantragt.

  • Das Gesetz sieht vor, private Fahrten auf zwölf pro Person und Jahr zu beschränken, mit Ausnahmen für Einsatz- und Wirtschaftsverkehr.

  • Die Initiative muss nun rund 170.000 Unterschriften innerhalb von vier Monaten sammeln, um einen Volksentscheid zu ermöglichen.
  • Der Gesetzentwurf ist vereinbar mit der Berliner Verfassung, dem Grundgesetz sowie Bundesrecht.
    — Berliner Verfassungsgerichtshof erklärt die Zulässigkeit des Volksbegehrens.