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KurzfaktenBerliner Gericht bestätigt Zulässigkeit des autofreien Volksbegehrens
25.06.2025 · Lesezeit: ~45 Sek.
Zusammenfassung mit KI-Unterstützung · Quelle: spiegel.de
Zusammenfassung mit KI-Unterstützung · Quelle: spiegel.de
- Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren für ein weitgehendes Autoverbot im S-Bahn-Ring als verfassungsgemäß bestätigt.
- Der Senat hatte zuvor Bedenken wegen der Verfassungsmäßigkeit geäußert und eine gerichtliche Prüfung beantragt.
- Das Gesetz sieht vor, private Fahrten auf zwölf pro Person und Jahr zu beschränken, mit Ausnahmen für Einsatz- und Wirtschaftsverkehr.
- Die Initiative muss nun rund 170.000 Unterschriften innerhalb von vier Monaten sammeln, um einen Volksentscheid zu ermöglichen.
Der Gesetzentwurf ist vereinbar mit der Berliner Verfassung, dem Grundgesetz sowie Bundesrecht.— Berliner Verfassungsgerichtshof erklärt die Zulässigkeit des Volksbegehrens.
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